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Häufig gestellte Fragen

Wo finde ich aktuelle Informationen zur Schule?
Wie sind die Regelungen zu Klassenfahrten? Gibt es Bezuschussungen?
Wie ist der Übergang zur weiterführenden Schule geregelt? Wo bekomme ich Informationen über die weiterführenden Schulen?
Wie wird die Schulbuchausleihe geregelt?
Was bedeutet Verlässliche Grundschule? Welche Betreuungszeiten gibt es?
Wo erhalte ich Informationen zur Ganztagsschule? Welche Aktivitäten werden in der Ganztagsschule angeboten?
Welche schulischen Aktionen gibt es?
Gibt es Schwimmunterricht?
Gibt es Arbeitsgemeinschaften? Ist die Teilnahme verpflichtend?
Welche Fremdsprachen werden unterrichtet?
In welchen Gremien kann ich als Elternteil mitarbeiten?
Welche Mitgestaltung gibt es für Eltern in der Schule?
Gibt es eine Beratungsinstanz in der Schule?
Gibt es eine Hausaufgabenbetreuung auch für den Vormittagsbereich und an wen muss ich mich wenden?
An wen wende ich mich, wenn ich Dinge verloren habe?
Ab wann darf mein Kind allein mit dem Fahrrad zur Schule kommen?
Welche „besonderen Tage“ gibt es in der Schule?
Was bekommt man beim Hausmeisterbüro?
Welche Öffnungszeiten hat die Schule?
Was ist der SCHULEXPRESS, und wie kann mein Kind teilnehmen?

Wo finde ich aktuelle Informationen zur Schule?

Die jährliche Elternbroschüre, die zu Schuljahresende ausgegeben wird, informiert über wichtige Daten der Schule.

Wie sind die Regelungen zu Klassenfahrten? Gibt es Bezuschussungen?

Neben Unterrichtsgängen zu außerschulischen Lernorten und Tagesfahrten werden i.d.R. im dritten oder vierten Jahrgang auch mehrtägige Klassenfahrten unternommen. Organisation und Planung liegt in Händen der Klassenlehrkräfte.

Falls Ihnen Leistungen nach SGB II zustehen, dann bekommen Sie die Kosten der Klassenfahrt in voller Höher erstattet. Wenden Sie sich bitte an Ihren Sachbearbeiter. Sie brauchen dafür das Anschreiben der Klassenlehrerin, aus dem die Kosten ersichtlich werden.

Für Familien und Alleinerziehende, die keine Leistungen nach SGB II beziehen, gibt es folgende Unterstützung:

  • Der Schulverein unterstützt im Rahmen seiner Möglichkeiten Familien/Alleinerziehende zur Finanzierung der Klassenfahrt. Bitte wenden Sie sich an die Klassenlehrerin und besprechen Sie sich mit Ihr. Sie beantragt dann eine Unterstützung für Sie. Bei diesem anonymen Verfahren erfährt der Schulverein nicht, wer die betroffenen Personen sind.
  • Die jeweilige Kirchengemeinde, zu der Sie gehören, hat eine Diakoniekasse, die auch für Einzelfallhilfe vorgesehen ist. Wenden Sie sich vertrauensvoll an den  Pastor/die Pastorin. Die Kirche unterstützt Menschen unabhängig von ihrer Kirchenzugehörigkeit. (Pfarramt der Kirchengemeinde Klein Hehlen: Tel. 05141-53240)

Wie ist der Übergang zur weiterführenden Schule geregelt? Wo bekomme ich Informationen über die weiterführenden Schulen?

In den 4. Klassen findet im Herbst ein Gesamtelternabend statt, an dem die Schulleitung über den Übergang informiert: Erwartetes Arbeits- und Sozialverhalten sowie Leistungen in den verschiedenen Fachbereichen werden für die jeweiligen Schulformen vorgestellt.

Nach den Herbstferien finden die ersten Elterngespräche in den 4. Klassen statt.

Die Klassenkonferenz entscheidet im Januar über die Trendaussage für jeden Schüler die Schullaufbahn betreffend. Der Schullaufbahntrend liegt dem Halbjahreszeugnis bei. Es folgt nun das zweite Elterngespräch; spätestens bei diesem Gespräch ist auch das Kind zugegen.

Ein drittes Elterngespräch findet in Ausnahmefällen (bei Bedarf) nach den Osterferien statt.

Im März/April gibt es Informationsveranstaltungen der weiterführenden Schulen. Die Termine erhalten Sie in schriftlicher Form über die Grundschule bzw. aus der lokalen Zeitung.

Weitere Informationen zu einzelnen Schulen finden sich auf den jeweiligen Homepages der Schulen.

Wie wird die Schulbuchausleihe geregelt?

Die Eltern der einzuschulenden Kinder erhalten am Elternabend vor der Einschulung eine Liste mit den Schulbüchern des kommenden Schuljahres, die Eltern aller anderen Schülerinnen und Schüler bekommen diese Liste durch die Klassenlehrerin ihres Kindes. Diese Liste informiert darüber, welche Schulbücher das Kind im folgenden Schuljahr benötigt.

In den Schulbuchlisten sind Fristen angegeben, innerhalb derer auszuleihende Schulbücher entgeltlich entliehen werden können; diese Fristen sind einzuhalten.

Was bedeutet Verlässliche Grundschule? Welche Betreuungszeiten gibt es?

Die Verlässliche Grundschule sieht ein mindestens fünf Zeitstunden umfassendes schulisches Angebot für alle Kinder in Grundschulen vor. Um dieses zu gewährleisten, leisten neben den Lehrkräften pädagogische Mitarbeiter unterrichtsergänzende Angebote in der Schule.

Bei kurzfristigen Ausfällen von Lehrkräften erteilen Vertretungslehrkräfte, welche ebenfalls als pädagogische Mitarbeiter tätig sind, den planmäßigen Unterricht. Die ersten und zweiten Klassen haben einen offenen Unterrichtsbeginn ab 7.45 Uhr und können bis um 12.45 Uhr die Betreuung der Verlässlichen Grundschule nutzen, um anschließend nach Hause bzw. in den Nachmittagsbereich der Offenen Ganztagsschule zu gehen.

Die dritten und vierten Klassen haben i.d.R. Unterrichtsangebote bis 13.16 Uhr.

Wo erhalte ich Informationen zur Ganztagsschule? Welche Aktivitäten werden in der Ganztagsschule angeboten?

Im März/April jedes Jahres findet ein Informationsabend zur Ganztagsschule für die einschulenden Eltern statt.

Im Nachmittagsbereich der Offenen Ganztagsschule gibt es ein wechselndes Angebot an Aktivitäten. Feste Arbeitsgruppen bzw. Einrichtungen werden einmal halbjährlich den Kindern als „Rahmenprogramm“ ausgehändigt : Natur erleben und gemeinschaftliches Spiel für Erst- und Zweitklässler, Hausaufgabenworkshop für Dritt- und Viertklässler, Weltenbau und Rollenspiel, Abenteuerspiel bzw. offene Sporthalle etc.

Die täglich aktualisierte Whiteboardanschrift informiert über aktuelle anwählbare Angebote.

Bei Fragen, die sich darüber hinaus ergeben, wenden Sie sich bitte an unseren Schulsozialarbeiter Barco Jahn (Tel.05141- 9013012).

Welche schulischen Aktionen gibt es?

Wiederkehrende schulische Aktivitäten, die über den Unterricht hinausgehen, finden Sie unter Highlights.

Gibt es Schwimmunterricht?

Der Schwimmunterricht findet für Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen an einem drei Tage umfassenden Schwimmkurs im Juni statt. Die Mithilfe von Eltern ist hierbei unverzichtbar.

Der Erwerb eines Schwimmabzeichens in der Freizeit wird im folgenden Zeugnis bescheinigt.

Gibt es Arbeitsgemeinschaften? Ist die Teilnahme verpflichtend?

Es gibt wechselnde Arbeitsgemeinschaften an der Schule. Die Anwahl einer AG ist freiwillig. Eine Anmeldung verpflichtet dann jedoch zur regelmäßigen Teilnahme.

Welche Fremdsprachen werden unterrichtet?

Englisch findet ab Klasse 1 einstündig statt, ab Klasse 3 zweistündig. Die zweite Fremdsprache Französisch wird ab der 3. Klasse einstündig angeboten, die Teilnahme ist freiwillig. Wenn Lehrkräfte an der Schule arbeiten, die über weitere Fremdsprachenkompetenzen verfügen, wird das Fremdsprachenangebot entsprechend erweitert.

In welchen Gremien kann ich als Elternteil mitarbeiten? Welche Ansprechpartner habe ich von Seiten der Elternschaft?

  • In der Klassenelternschaft: Die Erziehungsberechtigten der Schüler einer Klasse wählen aus ihrer Mitte innerhalb eines Monats nach den Sommerferien für zwei Schuljahre den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter, den Elternvertreter für die Klassenkonferenz und deren Stellvertreter.
  • Die oder der Vorsitzende lädt die Klassenelternschaft in Absprache mit der Klassenlehrerin mindestens zweimal im Jahr zu einer Elternversammlung ein und leitet deren Verhandlungen, in denen es um wesentliche die Klasse betreffende Belange geht.
  • Die beiden Elternvertreter der Klasse sind automatisch Mitglied im Schulelternrat. Der Schulelternrat wählt aus seiner Mitte für zwei Jahre den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter sowie die Elternvertreter und Stellvertreter für den Schulvorstand, die Gesamtkonferenz und die Fachkonferenzen.
  • Der Schulverein ist ein Gremium bestehend aus Eltern und Lehrern. Durch eine Spende wird man automatisch Mitglied für ein Jahr.

Welche Mitgestaltung gibt es für Eltern in der Schule?

Über die Arbeit in den Gremien hinaus besteht selbstverständlich immer die Möglichkeit, als Leseeltern oder unterstützend in besonderen Projekten der Klasse im Rahmen seiner zeitlichen Möglichkeiten mitzuarbeiten, z.B. als Begleitung bei Ausflügen oder bei der Organisation des Schulfestes, bei dem jede Klasse einen Beitrag erbringt. Bitte sprechen Sie Ihren Elternvertreter oder Ihre Klassenlehrerin bei Interesse an.

Von montags bis donnerstags arbeiten Hausarbeitseltern in der 6. Unterrichtsstunde mit Kindern aus den Klassen 1 bis 4, die nach Unterrichtsschluss gerne ihre Hausaufgaben in der Schule anfertigen.

Eltern, die über eine Fähigkeit verfügen, die in einer Arbeitsgemeinschaft mit Kindern ausgeübt werden könnte, bieten im Vor- oder Nachmittagsbereich einmal wöchentlich für 45 Minuten eine solche AG an.

Am (Montag nach dem) Valentinstag backen die Eltern der 1. Klassen traditionell Waffeln und verkaufen diese zu Gunsten des Schulvereins. Die Eltern der 2. Klassen organisieren den Getränkeverkauf bei der Einschulungsfeier ebenfalls zu Gunsten des Schulvereins. Die Eltern der 3. Klassen organisieren den Schulbuchbasar kurz vor den Sommerferien, und die Eltern der 4. Klassen helfen bei den Schwimmtagen im Juni. Innerhalb der Klassen haben Sie selbstverständlich immer die Möglichkeit sich als Eltern einzubringen; z.B. als Lesemutter in den 1. und 2. Klassen.

Gibt es eine Beratungsinstanz in der Schule?

Die Beratungslehrerin stellt sich an unserer Schule als ein Bindeglied zwischen Kollegium, Eltern, SchülerInnen und Schulleitung dar. Ihre Aufgabenbereiche umfassen Elternberatung, Kollegiumsberatung und Schülerberatung. Nähere Informationen erhalten Sie in der Elternbroschüre.

Gibt es eine Hausaufgabenbetreuung auch für den Vormittagsbereich und an wen muss ich mich wenden?

Es gibt eine Hausaufgabenbetreuung in der 6. Stunde von 12.31 bis 13.16 Uhr. Diese wird von engagierten Eltern organisiert. Sie findet von montags bis donnerstags im Gruppenraum im 1. Stock statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Bei Interesse an der Mitarbeit können Sie sich gern an Sonja Gröndahl im Sekretariat wenden.

An wen wende ich mich, wenn ich Dinge verloren habe?

Verloren gegangene Sachgegenstände werden i.d. R. durch den Hausmeister für zwei Jahre aufbewahrt. Aktuelle Fundsachen befinden sich in dem Garderobenbereich vor seinem Büro oder in einer Fundsachenkiste im Klassenraum.

Ab wann darf mein Kind allein mit dem Fahrrad zur Schule kommen?

Nach dem in Klasse 2 beginnenden und in Klasse 3 fortgeführten Fahrradunterricht im Rahmen des Curriculum Mobilität findet Anfang der 4. Klasse die Fahrradprüfung statt. Nach bestandener Prüfung dürfen die Kinder mit ihrem verkehrssicheren Fahrrad zur Schule fahren.

Welche „besonderen Tage“ gibt es in der Schule?

Der erste Samstag im neuen Schuljahr ist der Einschulungstag, den wir mit einem gemeinsamen Gottesdienst beginnen. In einer sich anschließenden Einschulungsfeier zeigt jährlich wechselnd eine Klasse ein kleines Bühnenstück für die einzuschulenden Kinder.

Am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien feiern wir gemeinsam unseren Adventsgottesdienst in der Bonifatiuskirche. In jedem Jahr bereitet eine andere Klasse den Gottesdienst vor.

Besondere Tage, an denen ebenfalls kein Unterricht nach Stundenplan stattfindet, sind zum Beispiel der Rosenmontag, der Sportfesttag und die Zeugnisausgabetage. Auch Unterrichtsgänge zu außerschulischen Lernorten, Tagesausflüge sowie Klassenfahrten gehören zu diesen besonderen Tagen.

Was bekommt man beim Hausmeisterbüro?

In der ersten Pause um 9.30 Uhr können die Kinder beim Hausmeister folgende Produkte kaufen:

Milchgetränke und Kakao, ungesüßte Fruchtsäfte, Obst

Die aktuellen Preise entnehmen Sie bitte der Elternbroschüre.

Außerdem befindet sich die Fundkiste der Schule beim Büro des Hausmeisters.

Welche Öffnungszeiten hat die Schule?

Die Schule ist montags bis donnerstags von 7.15 Uhr bis 15.30 Uhr geöffnet, freitags von 7.15 Uhr bis 13.30 Uhr.

Was ist der SCHULEXPRESS, und wie kann mein Kind teilnehmen?

siehe Projekte / Schulexpress

 
Stand: 05.05.2011 - © Grundschule Klein Hehlen 2006-2010 - Impressum Valid HTML 4.01 Transitional